Firmen

Egal, ob Privat- oder Firmenkunde - bei Point S werden Sie fündig. Mit unserem kompetenten und breit aufgestellten Angebot im Bereich Reifen- und Autoservice stellen wir die Mobilität Ihres Fuhrparks sicher. Hierbei gehen wir individuell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse ein. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

 

 

Flotten

Für den Pkw-Fuhrpark zählt neben einer zuverlässigen Wartung aber auch, dass sich Ihre Mitarbeiter unterwegs auf unsere prompte fachliche Hilfe verlassen können: Über 500 Point S Betriebe stehen Ihrem Fuhrpark bundesweit zur Verfügung und garantieren Ihnen einen flächendeckenden Service.

Umfassend im Service, bequem in der Abwicklung: Sie können die Leistungen von allen Point S Betrieben nutzen und verhandeln dabei nur mit einem Ansprechpartner Ihres gewohnten Point S Betriebes. Mit ihm vereinbaren Sie die zentralen Rahmenbedingungen für Ihren Fuhrpark, diese gelten dann verbindlich für alle ausführenden Point S Betriebe. Genauso übersichtlich und bequem funktioniert auch die Abrechnung: In allen Point S Betrieben gelten die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Preise für Produkte und Serviceleistungen.

 

Ihre Vorteile:

  • Kurze Wege und Betreuung durch einen einzigen Point S Account Manager
  • Schnelle Hilfe: mit dem Point S-Mobil-Service
  • Gute Fahrt: mit der Point S-Fuhrparkbetreuung
  • Service nach Bedarf
  • Fuhrparkanalyse
  • produktneutrale Beratung
  • Autoservice
  • Reifenservice

 

Leasing

Auch Leasing-Fahrzeuge sind bei Point S bestens aufgehoben. Hierbei bieten wir Ihnen einen autorisierten Reifenservice für Leasing-Fahrzeuge der folgenden Gesellschaften an:

 

Leasing

 

 

 

UVV-Prüfung

Pflicht zur jährlichen UVV-Prüfung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf – mindestens jedoch einmal im Jahr – einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge sind davon unberührt. Bei einer Missachtung der Vorschrift kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung unter Umständen verweigern. Zumindest dann, sofern der Arbeitsunfall auf einen ungeklärten Prüfpunkt der BGV D29 zurückzuführen ist. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden.

  

Unter Betriebssicherheit im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wird verstanden:

 

  • Prüfung der Verkehrssicherheit: z. B. mangelfrei durchgeführte Inspektion nach Herstellervorgaben bei einer autorisierten Fachwerkstatt

  • Prüfung der Arbeitssicherheit: z. B. ist die Motorhaube/ Kofferraum zuverlässig gegen mögliche Quetschungen durch Absinken gesichert?

Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit

 

Um die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu erfüllen, muss der Unternehmer sicherstellen:

 

... was: Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeugs auf Betriebssicherheit
... durch: einen Sachkundigen, z. B. geeignete Mitarbeiter der Point S-Fachbetriebe
... wann: mindestens einmal pro Jahr oder bei Bedarf
... Bestätigung: durch Bescheinigung und Prüfplakette
... Dokumentation: der unterschriebene Prüfbericht ist bis zur nächsten Prüfung vom Verantwortlichen aufzubewahren

 

Was ist zu tun? Sprechen Sie uns einfach auf die Fahrzeugprüfung nach § 57 BGV D29 an. Gerne können wir die Prüfung bei Ihrem nächsten Termin in unserem Haus – z. B. dem nächsten Radwechsel – mit erledigen oder aber einen separaten Termin vereinbaren. Sie erhalten von uns den erforderlichen Nachweis sowie die Prüfplakette.